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   BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57   

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BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57 (https://dejure.org/1958,49)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1958 - VII C 6.57 (https://dejure.org/1958,49)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1958 - VII C 6.57 (https://dejure.org/1958,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 282
  • NJW 1958, 1153
  • DVBl 1959, 138
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Sie verstoßen grundsätzlich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 30.57 -, DÖV 1958 S. 261).

    An diesen Befugnissen hat sich auch durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes nichts geändert; denn es ist anerkannten Rechts, daß wirtschaftslenkende Eingriffe, auch wenn sie durch die Gewährung von Ausgleichsleistungen oder durch die Erhebung von Ausgleichsabgaben die Wettbewerbslage verändern, im Rahmen eines verfassungsmäßigen Zweckes zulässig sind, sofern sie zumutbar sind und die Eigenständigkeit der Person der Betroffenen wahren (BVerfGE 4, 7; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 30.57 -).

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 8.57
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Die Gesichtspunkte, die den Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 1956 - II ZR 30, 55 - (BGHZ 20, 77) veranlaßt haben, für die Subventionsansprüche aus § 8 des Getreidegesetzes den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten für zulässig zu halten, scheiden hier im Hinblick auf die noch näher zu erörternde andersartige Rechtslage ebenfalls aus (vgl. hierzu im übrigen das Urteil des erkennenden Senats vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 8.57 -).

    Er ist vielmehr ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch eigener Art (vgl. auch hierzu die Ausführungen und Hinweise in dem Urteil vom 7. März 1957 - BVerwG VII C 8.57 -).

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Ob es angebracht ist, diese Nachfolge als "Funktionsnachfolge" zu bezeichnen, mag im Hinblick auf die besondere Bedeutung, die dieser Begriff in der Rechtsprechung zur Frage der Haftung der Länder für beamtenrechtliche Ansprüche als Nachfolger früherer Funktionsträger erfahren hat, dahingestellt bleiben (vgl. hierzu die in Anlehnung an Reinhardt, NJW 1952, 441, und Schröer, DRZ 1948, 228, entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGHZ 13, 265 , und des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 28. Oktober 1955 - BVerwG II C 22.53 - NJW 1956, 562).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    An diesen Befugnissen hat sich auch durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes nichts geändert; denn es ist anerkannten Rechts, daß wirtschaftslenkende Eingriffe, auch wenn sie durch die Gewährung von Ausgleichsleistungen oder durch die Erhebung von Ausgleichsabgaben die Wettbewerbslage verändern, im Rahmen eines verfassungsmäßigen Zweckes zulässig sind, sofern sie zumutbar sind und die Eigenständigkeit der Person der Betroffenen wahren (BVerfGE 4, 7; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 30.57 -).
  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 25.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Einschränkbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auch dort, wo es einer Behörde an der Zuständigkeit zum selbständigen Erlaß eines belastenden Verwaltungsakts fehlt, ist es ihr gestattet, einen in ihren Zuständigkeitskreis fallenden begünstigenden Verwaltungsakt mit einer Auflage zu versehen, die ihren Zuständigkeitsbereich überschreitet, sofern die Auflage in einem vernünftigen Sachzusammenhang zu den von der Behörde verfolgten gesetzlichen Zwecken steht (vgl. hierzu Krüger, Die Auflage als Instrument der Wirtschaftsverwaltung, DVBl. 1955, 380, 450, 518 ).
  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 30/55

    Rechtsweg für Anspruch nach Getreidegesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Die Gesichtspunkte, die den Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 1956 - II ZR 30, 55 - (BGHZ 20, 77) veranlaßt haben, für die Subventionsansprüche aus § 8 des Getreidegesetzes den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten für zulässig zu halten, scheiden hier im Hinblick auf die noch näher zu erörternde andersartige Rechtslage ebenfalls aus (vgl. hierzu im übrigen das Urteil des erkennenden Senats vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 8.57 -).
  • RG, 01.08.1941 - III 12/41

    Steht der Rechtsweg offen für einen Anspruch, der darauf beruht, daß eine mit

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Unter diesem Gesichtspunkt hat es den Ausgleichsanspruch einer Ölmühle als Folge einer Auslobung angesehen und insoweit der Entscheidung durch die ordentlichen Gerichte für zugänglich erachtet (vgl. RGZ 167, 225 ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    z. B. den in § 5 Abs. 3 des Zuckergesetzes und in § 11 des Getreidegesetzes vorgesehenen Frachtausgleich, den Ertragsausgleich gemäß § 12 des Milch- und Fettgesetzes (vgl. BVerwGE 6, 134), den Ertragsausgleich für Ölmühlen (vgl. BVerwGE 6, 282) sowie den Marktausgleich und die marktstützenden Maßnahmen nach §§ 3 und 4 des Fischgesetzes.

    Die Vorschrift ist mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerwGE 6, 134 [139 ff.] für den Ertragsausgleich nach § 12 Milch- und Fettgesetz; BVerwGE 6, 282 [292 ff.]; Witten, DVBl. 1958 699 f.).

  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 35/65

    Bayern und das Steigenberger

    Im Staats- und Verwaltungsrecht gilt indes der - aus Rechtsstaatsprinzipien, insbesondere aus dem Willkürverbot sich ergebende - Grundsatz, daß der Staat (die staatliche Verwaltung) kein Recht zu "Geschenken" hat, daß er nichts verschenken darf (Köttgen DVBl 1953, 485, 487; Ipsen, Öffentliche Subventionierung Privater (1956) S. 20; v. Münch, ArchÖffR 85 (1960) 270, 290; Menger VerwArch 51 (1960), 155; Friauf DVBl 1966, 729, 731; Schlichter DVBl 1966, 738, 739; BVerwGE 6, 282, 287 [BVerwG 21.03.1958 - VII C 6/57] ; BVerwG in NJW 1959, 1098/9).

    Dieser so verstandene Grundsatz mag zwar in seiner Allgemeinheit nicht zu der Folgerung nötigen, daß jede unentgeltliche Zuwendung an Private unter allen Umständen einer gesetzlichen Grundlage bedürfe (BVerwGE 6, 287 [BVerwG 21.03.1958 - VII C 6/57] ) und eine Zuwendung ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage in allen Fällen gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz nichtig sei (vgl. BVerwG in NJW 1959, 1099).

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Eine geldliche Zuwendung der öffentlichen Verwaltung an Private bedarf nicht unter allen Umständen einer gesetzlichen Grundlage (Bestätigung von BVerwGE 6, 282 [287]); auch in einem solchen Fall kann die Subvention auf Grund eines bewilligenden Verwaltungsakts vergeben werden.

    Dieser Senat hat wiederholt (u.a. BVerwGE 6, 282 [287(; Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VII C 118.66 - MDR 1968, 1035 = VerwRspr. 20, 212 = DÖV 1969, 394 = JZ 1969, 69 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 26) entschieden, eine an Recht und Gesetz gebundene Verwaltung bedürfe für geldliche Zuwendungen an Private nicht unter allen Umständen der gesetzlichen Grundlage.

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